FÖRDERPROGRAMM

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger von Reuth an den Erlösen aus der Nutzung der Windenergie
Im Jahr 2017 setzte der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reuth die Entscheidung um, die Bevölkerung an den Erlösen aus der Nutzung der Windenergie zu beteiligen und bestimmte Maßnahmen durch die Gemeinde zu fördern. Zu diesem Zweck wurde ein detailliertes Förderprogramm erstellt.
Eine zentrale Voraussetzung für die Förderung ist das aktive Engagement eines Grundstückseigentümers. Weitere Vergünstigungen seitens der Ortsgemeinde, wie beispielsweise die Reduzierung oder der Erlass der Grundsteuer oder der Friedhofsgebühren, bedurften einer gesonderten Beschlussfassung und erfordern diese auch weiterhin.
Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und Außenanlagen
Zuschuss zur Gestaltung von Außenanlagen
in Höhe von 50 % der Materialkosten, höchstens jedoch 1.000 € einmalig für einen Zeitraum von 8 Jahren.
Zuschuss für den Außenanstrich von Gebäuden
in Höhe von 50 % der Materialkosten, höchstens jedoch 1.000 € einmalig für einen Zeitraum von 8 Jahren
Beide Zuschüsse werden nur einmal je Grundstück gezahlt.
Sanierung für Wohnungsbau
Zur Sanierung von leerstehenden Wohngebäuden oder den Umbau von bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäuden zu Wohngebäuden zahlt die Ortsgemeinde bei Fertigstellung und Bezug und nachgewiesenen Investitionskosten (ohne Grundstückskosten) von mindestens 35.000 € einen jährlichen Zuschuss von 1.000 € für die Dauer von 7 Jahren.
Die Förderung endet bei Veräußerung des Gebäudes im Förderzeitraum und wird nur einmal je Grundstück gezahlt.
Der vollständige Abriss von größeren Altbeständen und Wiederherstellung des Geländes kann nach vorheriger Absprache mit der Ortsgemeinde einmalig mit 1.000 € gefördert werden. Die Abnahme der Maßnahme durch die Ortsgemeinde ist Zahlungsvoraussetzung.
Für die beim Einzug bereits vorhandenen Kinder, in einem Alter von bis zu 2 Jahren, werden ebenfalls je Kind jährlich 1.000 € für den Zeitraum von mindestens 2 Jahren gezahlt.
Neubau von Gebäuden
Der Neubau von Wohngebäuden wird bei Feststellung und Bezug, sowie den nachgewiesenen Investitionskosten (ohne Grundstückskosten) von mindestens 50.000 € mit einem jährlichen Zuschuss von 1.000 € für die Dauer von 7 Jahren gefördert. Auch hier endet die Förderung bei Veräußerung des Gebäudes im Förderzeitraum.
Für die beim Einzug bereits vorhandenen Kinder, in einem Alter von bis zu 2 Jahren, werden ebenfalls je Kind jährlich 1.000 € für den Zeitraum von mindestens 2 Jahren gezahlt.
Geburtenprämie
Die Ortsgemeinde zahlt künftig bei Geburten für 2 Jahre einen jährlichen Zuschuss von 1.000 € je Kind.
Die vorstehenden Regelungen gelten so lange, bis seitens des Ortsgemeinderates ein gegenteiligen Beschluss gefasst wird.