GREMIEN
Ortsbürgermeister
Frank Johanns
Ortsgemeinderat
1. Hermann-Josef Klein
2. Ewald Hansen
3. Annemie Keils
4. Heinrich Niebes
5. Wilhelm Schuhn
6. Jochen Meyers
1. Beigeordneter:
Hermann-Josef Klein
2. Beigeordneter:
Ewald Hansen
Stehend von links: Hermann-Josef Klein, Frank Johanns, Wilhelm Schuhn, Jochen Meyers, Heinrich Niebes, Ewald Hansen, Annemie Keils
Organe der Ortsgemeinde sind der Ortsbürgermeister und der Ortsgemeinderat.
Der Ortsgemeinderat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden (in der Regel der Ortsbürgermeister). Die ehrenamtlichen Ratsmitglieder werden von den wahlberechtigten Bürgern jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder richtet sich nach der Größe der Ortsgemeinde und beträgt in Reuth sechs Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden. Der Ortsgemeinderat wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Seine Entscheidungen fasst der Ortsgemeinderat durch Beschluss. Soweit nichts anderes gesetzlich bestimmt ist, bedürfen seine Beschlüsse der Mehrheit der Stimmen der in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder. Über jede Sitzung des Ortsgemeinderat wird eine Niederschrift angefertigt.
Aufgaben des Ortsgemeinderates
Der Ortsgemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Ortsgemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Ortsgemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Ortsgemeinde, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss oder des Ortsbürgermeister übertragen hat oder der Ortsbürgermeister kraft Gesetz zuständig ist. Der Ortsgemeinderat ist unter anderem zuständig für die Entscheidung über:
- Satzungen der Ortsgemeinde
- den Haushaltsplan der Ortsgemeinde
- die Jahresrechnung sowie die Entlastung des
Ortsbürgermeister und der Beigeordneten
- die Sätze und Tarife für öffentliche Abgaben oder für
privatrechtliche Entgelte
- die Verfügung über Gemeindevermögen
- die Errichtung, die Erweiterung, die Übernahme und die
Aufhebung öffentlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher
Unternehmen sowie - die Beteiligung an diesen.
Der Ortsgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung und erlässt eine Hauptsatzung. Ratsmitglieder innerhalb des Ortsgemeinderates können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens aus zwei Mitgliedern bestehen.
Wald- und Wege-
ausschuss
Mitglieder:
Wilhelm Schuhn
Heinrich Niebes
Ewald Johanns
Roland Meyers
Ausschüsse
Der Ortsgemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zu abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern zusammen; mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll jedoch Ratsmitglied sein.
Nähere Regelungen über die Ausschüsse trifft der Ortsgemeinderat in der Hauptsatzung. Die Ausschussmitglieder sind ebenfalls ehrenamtlich tätig.