FÖRDERPROGRAMM

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger von Reuth an den Erlösen aus der Nutzung der Windenergie
Förderprogramm I
Im Jahr 2017 setzte der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reuth die Entscheidung um, die Bevölkerung an den Erlösen aus der Nutzung der Windenergie zu beteiligen und bestimmte Maßnahmen durch die Gemeinde zu fördern. Zu diesem Zweck wurde ein detailliertes Förderprogramm erstellt.
Eine zentrale Voraussetzung für die Förderung ist das aktive Engagement eines Grundstückseigentümers. Weitere Vergünstigungen seitens der Ortsgemeinde, wie beispielsweise die Reduzierung oder der Erlass der Grundsteuer oder der Friedhofsgebühren, bedurften einer gesonderten Beschlussfassung und erfordern diese auch weiterhin.
Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und Außenanlagen
Zuschuss zur Gestaltung von Außenanlagen
in Höhe von 50 % der Materialkosten, höchstens jedoch 1.000 € einmalig für einen Zeitraum von 8 Jahren.
Zuschuss für den Außenanstrich von Gebäuden
in Höhe von 50 % der Materialkosten, höchstens jedoch 1.000 € einmalig für einen Zeitraum von 8 Jahren
Beide Zuschüsse werden nur einmal je Grundstück gezahlt.
Sanierung für Wohnungsbau
Zur Sanierung von leerstehenden Wohngebäuden oder den Umbau von bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäuden zu Wohngebäuden zahlt die Ortsgemeinde bei Fertigstellung und Bezug und nachgewiesenen Investitionskosten (ohne Grundstückskosten) von mindestens 35.000 € einen jährlichen Zuschuss von 1.000 € für die Dauer von 7 Jahren.
Die Förderung endet bei Veräußerung des Gebäudes im Förderzeitraum und wird nur einmal je Grundstück gezahlt.
Der vollständige Abriss von größeren Altbeständen und Wiederherstellung des Geländes kann nach vorheriger Absprache mit der Ortsgemeinde einmalig mit 1.000 € gefördert werden. Die Abnahme der Maßnahme durch die Ortsgemeinde ist Zahlungsvoraussetzung.
Für die beim Einzug bereits vorhandenen Kinder, in einem Alter von bis zu 2 Jahren, werden ebenfalls je Kind jährlich 1.000 € für den Zeitraum von mindestens 2 Jahren gezahlt.
Neubau von Gebäuden
Der Neubau von Wohngebäuden wird bei Feststellung und Bezug, sowie den nachgewiesenen Investitionskosten (ohne Grundstückskosten) von mindestens 50.000 € mit einem jährlichen Zuschuss von 1.000 € für die Dauer von 7 Jahren gefördert. Auch hier endet die Förderung bei Veräußerung des Gebäudes im Förderzeitraum.
Für die beim Einzug bereits vorhandenen Kinder, in einem Alter von bis zu 2 Jahren, werden ebenfalls je Kind jährlich 1.000 € für den Zeitraum von mindestens 2 Jahren gezahlt.
Geburtenprämie
Die Ortsgemeinde zahlt künftig bei Geburten für 2 Jahre einen jährlichen Zuschuss von 1.000 € je Kind.
Die vorstehenden Regelungen gelten so lange, bis seitens des Ortsgemeinderates ein gegenteiligen Beschluss gefasst wird.
Förderprogramm II
Zuschuss für 100 % Ökostrom
Förderhöhe:
350 € pro im Haushalt lebender Person (jährlich)
Voraussetzungen:
Nachweis über einen Stromvertrag/Liefervertrag mit 100 % Ökostrom mit Angabe der Zählernummer
Antragstellung:
Einmalig bis zum 30. Juni eines Jahres mit Antragsformular und Stromvertrag/Liefervertrag, die Auszahlung erfolgt jährlich im Dezember
Hinweise:
Bei Anbieterwechsel oder Umstieg auf konventionellen Strom ist dies dem Bürgermeister oder denBeigeordneten mitzuteilen. Stichprobenhafte Prüfung der Verträge durch die Gemeindeverwaltung ist möglich.
Förderung beim Kauf eines E-Bikes
Förderhöhe:
300 € pro Person
Voraussetzungen:
Kauf eines neuen E-Bikes, Vorlage des Antrages und der Rechnung
Antragstellung:
einmalig pro Person, maximal alle 8 Jahre
Förderung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte
Förderhöhe:
150 € pro Gerät
Voraussetzungen:
Kauf eines neuen Elektrogroßgeräts mit Energieeffizienzklasse A Vorlage des Antrages und der Rechnung
Geförderte Geräte:
Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine, Kühlschrank, Gefrierschrank/-truhe, Elektroherd
Antragstellung:
einmalig pro Gerät, maximal alle 10 Jahre
Zuschuss für reine Elektroautos
Förderhöhe:
2.000 € pro Fahrzeug
Voraussetzungen:
Vorlage des Antrages und des gültigen Kaufvertrags für ein reines E-Auto
Antragstellung:
einmalig pro Person, maximal alle 8 Jahre
Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe
Förderhöhe:
2.000 € pro Haushalt
Voraussetzungen:
Vorlage des Antrages und einer Rechnung über den Einbau
Antragstellung:
einmalig pro Haushalt
Zuschuss für Photovoltaikanlagen (PV)
Förderhöhe:
50 € pro installiertem Kilowatt-Peak (kWp)
Voraussetzungen:
Vorlage des Antrages sowie der Rechnung über die Installation
Antragstellung:
einmalig pro Haushalt
Zuschuss für Stromspeicher
Förderhöhe:
80 € pro Kilowatt Speicherkapazität
Voraussetzungen:
Vorlage des Antrages sowie der Rechnung über den Kauf
Antragstellung:
einmalig pro Haushalt
Allgemeine Hinweise:
Die Fördermaßnahmen gelten ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Reuth.
Die Regelungen gelten bis zu einem anderslautenden Beschluss des Ortsgemeinderates, maximal jedoch biszum Ende der Laufzeit der Windkraftanlagen im „Dehner“.
Der Anspruch auf Förderung tritt erst dann in Rechtskraft, wenn ein offizieller Beschluss der Ortsgemeindevorliegt sowie dieser durch die Kommunalaufsicht genehmigt ist.
Das bestehende Förderprogramm der Ortsgemeinde bleibt unverändert bestehen.