GEMEINDEHAUS
Gemeindehaus Reuth
Für die Anmietung von Räumen für Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an den Ortsbürgermeister.
Weitere Benutzungsbedingungen finden Sie hier:
Jugendraum Reuth
Die gesamten Räumlichkeiten stehen Jugendgruppen montags bis freitags von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Samstags stehen sämtliche Räumlichkeiten für einen offenen Treff allen Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Verfügung.
Die Jugendräume stehen allen Jugendlichen der Ortsgemeinde Reuth im Alter bis 18 Jahre nach vorheriger Absprache mit dem Ortsbürgermeister oder dessen Stellvertreter unter Zugrundelegung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Benutzungsentgelte und -bedingungen für Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsfeiern) zur Verfügung.
Für Geburtstagsfeiern Jugendlicher bis zum 18. Lebensjahr werden sämtliche Räumlichkeiten für 15,00 € vermietet. Als Kaution wird ein Betrag von 30,00 € festegelegt, welcher vor der Veranstaltung beim Ortsbürgermeister hinterlegt werden muss. Mit der Benutzungsgebühr von 15,00 € sind sämtliche Kosten abgegolten.
Für die Veranstaltung der Jugendlichen am 01. Mai darf lediglich der "Jugendraum/Veranstaltungen", der "Bewirtungsraum/Theke" der "Pavillon" und "WC" genutzt werden. Für die Benutzung am 01. Mai wird kein Entgelt erhoben. Es ist lediglich eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen.
Der Musikverein Reuth und die Freiwillige Feuerwehr Reuth dürfen den "Jugendraum/Veranstaltungen", "Bewirtungsraum/Theke", "Pavillon" und "WC" unentgeltlich nach Absprache mit dem Ortsbürgermeister nutzen.